Erklärung zur Barrierefreiheit
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Informationen zu unseren Dienstleistungen in den Bereichen der digitalen Barrierefreiheit finden sie hier.
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt möglichst vielen Menschen in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 12. Februar 2025 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise erfüllt. Die Website ist per Tastatur bedienbar und kompatibel zu gängigen Screenreadern.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Einige grafische – insbesondere bewegte – Beispiele unserer Referenzen sind nur bedingt durch Untertitel, ein Transkript oder eine alternative Bildbeschreibung abbildbar. Wir bemühen uns jedoch, die Aufbereitung der Beispiele dahingehend nach und nach auszubauen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Wir verbessern unser Angebot gerne und würden uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Feedback melden unter mail@werbeagenten.de.